Unsere Serviceleistungen im Überblick

  • Alles beginnt mit der Maklervollmacht und der Aufnahme Ihrer Energieverträge in unser CRM-System.
    Erst dann können wir uns ein korrektes Bild von Ihren Energiekosten und Tarifen machen.
     
  • Um die Energiekosten berechnen zu können, benötigen wir zur Aufnahme natürlich die vollständigen Abrechnungen Ihrer aktuellen Strom- und Gasversorger. Hier sind in der Regel alle wichtigen Daten die wir benötigen, um eine korrekte Sparanalyse machen zu können.
     
  • RLM-Kunden (meist über 100.000 kWh/a) haben erheblich höhere Kosten für Zähler- und Berechnungsgrundlage.
    Auch hier gibt es ein hohes Einsparpotenzial, z.B. durch den Wechsel des Messstellenbetreibers oder der Beantragung der reduzierten Konzessionsabgaben.
    Hier benötigen wir min. die letzten 3 Monatsrechnungen oder einen Lastgang. Ist dieser nicht greifbar, können wir ihn mit unserer Maklervollmacht aber auch direkt beim Netzbetreiber einholen.
     
  • Nachdem alle Zähler, Energieverträge und Tarife in unserem System sind, übernehmen wir auch die digitale Kommunikation mit den Energieversorgern und erfahren sofort, wenn sich Preise oder Tarife ändern. Lästige Werbung wird heraus gefiltert und unsere Klienten bekommen nur die für Sie wichtigen Informationen von uns regelmäßig per Email oder per Post.
     
  • Oft kündigen sich Preiserhöhungen bereits Monate vorher auf dem deutschen Energiemarkt an. Hier können wir unsere Klienten bereits im Vorfeld warnen und schon neue, günstige Tarife abschließen, noch bevor die meisten Versorger ihre Preise erhöhen. Die Marktanalyse und Tarif-Überwachung.

Wir vergleichen nicht einfach nur die Tarife, sondern optimieren Ihre Energieverträge: Vom kleinen, privaten Strom- bzw. Gasanschluss über mittelständische Gewerbebetriebe bis hin zur Großindustrie ist uns KEIN Klient zu klein oder zu groß.

  • Dabei haben wir Zugriff auf die Tarife und Preise von aktuell ca. 1.500 Energieversorgern bundesweit. (auch regionale Stadtwerke)
     
  • Kontinuierliche Preis- & Tarifüberwachung bedeutet:
    THPenergy übernimmt auch die digitale Kommunikation zwischen Versorger und Kunden. D.h., wir bekommen in der Regel eine Meldung, sobald sich an den Preisen der Energieverträge etwas ändert - somit können wir sofort reagieren und wieder den besten Tarif für Sie aktivieren.

     
  • Selbstverständlich sind wir auch an des News-System der regionalen Versorger und kleinen Stadtwerke angeschlossen. So können wir sofort auf attraktive Angebote der regionalen Versorger reagieren und Ihnen als Kunde dort Ihre Energieverträge aktivieren.

Vielleicht zieht ein Kind aus (oder wieder ein), Sie schaffen sich ein E-Auto an oder bekommen eine neue Gasheizung. All dies sind Faktoren, die sich auf den Energieverbrauch auswirken.

  • Sie erhalten alle 6 Monate völlig automatisch aus unserem System das Angebot, dass Sie uns ein Bild von Ihrem Strom- oder Gaszähler per Mail, WhatsApp etc zusenden können.
    Anhand des Zählerstandes können wir Ihren aktuellen Verbrauch ermitteln und ersehen, ob die monatlichen Abschläge noch OK sind oder entsprechend angepasst werden müssen.

Bei der Kontrolle können wir im Nachgang für Sie die monatlichen Abschläge nach oben oder nach unten korrigieren, sodass Sie keine "böse" Nachzahlung befürchten müssen.

  • Auch diese "Sonderleistungen" werden von uns ebenfalls NICHT zusätzlich berechnet. 

Gut 45 % aller Energieabrechnungen in Deutschland sind NICHT korrekt! Das liegt häufig daran, dass manche Versorger nicht die korrekten Zählerstände verwenden, sondern eine "maschinelle Hochrechnung" des Verbrauchs einsetzen.

Gründe hierfür können sein:

  • Dem Versorger liegen keine Zählerstände vor
     
  • Der Netzbetreiber hat den korrekten Zählerstand zu spät an den Versorger geschickt
     
  • Zeitpunkt der Abrechnung und Zähler ablesen liegen zu weit auseinander

In solchen Fällen kommt es häufig vor, dass dem Kunden ein viel zu hoher Verbrauch berechnet wird.

Sofern Sie uns den Zählerstand mitgeteilt haben und diese in unserem System gespeichert sind, können wir auf Wunsch Ihre Abrechnung prüfen und gegebenenfalls einen Widerspruch für Sie einlegen und so einen finanziellen Schaden abwenden.

Widerspruch gegen Abrechnungen erfolgen in der Regel immer per Mail UND per Einschreiben an den Versorger, um sicher zu gehen, dass dieser den Widerspruch auch erhalten hat.

Für eine korrekte Jahres- oder Endabrechnung ist es sehr wichtig, dass sowohl dem Energieversorger als auch dem Netzbetreiber die korrekten Zählerstände vorliegen! Diese müssen rechtzeitig an Energieversorger und Netzbetreiber weiter geleitet werden. Auch dieses ist bei THPenergy für Sie ganz einfach!

  • Senden Sie uns einfach ein Bild
    von Ihrem Energiezähler und / oder der Ablesekarte
    und wir leiten diesen an die entsprechenden Stellen weiter.

Natürlich speichern wir diese Informationen in unserem System für Sie, damit wir bei einem Widerspruch gegen eine falsche Abrechnung den tatsächlichen Verbrauch auch nachweisen können.

  • Hierbei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, denn wir können hier nur hilfreich unterstützen, wenn wir von Ihnen auch das entsprechende Zählerbild und Ablesekarte geschickt bekommen.

Großindustrie und "globale Player" kaufen ihren Energiebedarf meist direkt an den Energiebörsen ein und profitieren so von den direkten Ersparnissen der sogenannten Spotmarkt-Börse. Diese war in der Vergangenheit meist 5-30 % günstiger, als der Terminmarkt.

Seit einiger Zeit ist es nun auch für kleine und mittelständische Unternehmen möglich, ihren Energiebedarf auch unter 100.000 kWh über einen Dienstleister über den Spotmarkt zu beziehen.

  • In diesem Bereich können wir Ihnen genau den richtigen Versorger aktivieren, der diesen Handel korrekt und preisgünstig übernimmt.
     
  • Bei einem Verbrauch von über 500.000 kWh ist es sogar möglich, diesen an einer Auktionsplattform anzubieten, wo Energieversorger entsprechende Angebote und Preisvorschläge einreichen.
    Diese Angebote werden von uns für Sie geprüft und dann das für Sie beste Angebot empfohlen.

Der Energiemarkt ist gerade in der heutigen Zeit in einem stetigen Wandel - Wir bleiben für Sie "up to date" und können schnell und kompetent auf Veränderungen reagieren.

Um Energiekosten und Emissionen zu reduzieren, muss der Verbrauch dauerhaft gesenkt werden. Moderne Energielösungen bieten hier enormes Einsparpotenzial und lohnen sich gleich mehrfach:

Denn ein optimierter Energieeinsatz erhöht ganz nebenbei Ihre Betriebssicherheit. Hier werden regelmäßig von der Bundesregierung verschiedene Fördergelder frei gegeben.

  • Wir schauen für Sie, welche Fördergelder aktuell relevant sein könnten
     
  • Schlagen die Beantragung der entsprechenden Förderungen vor
     
  • Und begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren

Im Nachgang können wir Ihnen dann mit unserem Netzwerk auch entsprechende Unternehmen nennen, die für Sie energetische Sanierungen durchführen können, vergleichen für Sie die Angebote und finden gemeinsam den richtigen Ansprechpartner. Fördermöglichkeiten aktuell könnten sein:

Energieberatung im Mittelstand DIN EN 16247 - 1

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

Höhe der Förderung

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Gebäudeaudit nach DIN V 18599 

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude

  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

Energieversorger mit einer Kalenderabrechnung, also vom 01.01. bis 31.12. sind meist teurer, als Energieversorger Laufzeit-Abrechnungen. Diese verlangen meist eine zusätzliche Gebühr für die Kalenderabrechnung.

Wollen Sie als Hausverwaltung also den besten Energiepreis für Ihre Mieter bzw. Eigentümer aktivieren, bedeutet das meist auch mehr Arbeit und Gebühren bei der jährlichen Nebenkostenaufstellung. Hier stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite:

  • Durch die Angabe der Zählerstände, können wir anhand der abgeschlossenen Energiepreise eine entsprechende Verbrauchskosten-Ermittlung erstellen, aus der Sie die genauen Energiekosten für das Abrechnungsjahr einsehen können.
     
  • Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch zeitnah für Ihre Nebenkostenabrechnung zur Verfügung.
     
  • Dadurch können Ihre Objekte auch Energietarife wählen, die deutlich günstiger sind und so auf die Mehrkosten der Kalenderabrechnung verzichten, was wieder eine Ersparnis für Ihre Mieter und Eigentümer bedeutet.

Welches Objekt / WEG ist bei welchem Versorger zu welchen Konditionen mit welcher Laufzeit und Kündigungsfrist? Dies sind wohl die wichtigsten Fragen, die Ihnen bei den Versammlungen gestellt werden.

Alle Objekte, Abnahmestellen und Verträge auf einem Blick! Wir stellen Ihnen einen Zugang zu unserem CRM-System zur Verfügung aus dem Sie alle wichtigen Informationen jederzeit und an jedem Ort einsehen können.

  • Der Zugang zu unserem CRM ist über den Internet Browser möglich.
    So haben Sie über Ihr Smartfone oder Tablet immer alle wichtigen Daten im Blick

Sie sehen zu jedem Objekt:

  • Bei welchem Versorger ist das Objekt aktuell in Belieferung
  • Wo stehen die aktuellen Energiepreise
  • Wie hoch ist der monatliche Abschlag
  • Wie lange ist die Laufzeit des Energievertrages
  • Wie hoch war der Verbrauch im letzten Jahr
  • Auch alle wichtigen Unterlagen wie Energievertrag, Lieferbestätigung und Abschlagsplan stehen Ihnen dort als PDF Download zur Verfügung

So sind Sie jederzeit in der Lage in den Versammlungen zu den Fragen der Energiekosten Rede und Antwort zu stehen.

Die Jahresversammlungen an denen die meisten Entscheidungen getroffen werden müssen, sind wohl die wichtigsten Termine für eine Hausverwaltung. Gerade an diesen Terminen müssen Sie als Hausverwaltung alle wichtigen Informationen parat haben.

  • Fristgerecht erstllen wir Ihnen zeitnah die entsprechende Sparanalyse der Energiekosten für das jeweilige Objekt.
     
  • Auch erstellen wir Ihnen die Kostenermittlung anhand der aktuellen Energieverträge und des bis dato gespeicherten Energieverbrauchs.
     
  • Sofern der Wechsel eines Energieversorgers bei der Versammlung beschlossen wird, werden wir zeitnah den Wechsel zum günstigeren Versorger aktivieren und alle nötigen Verträge vorbereiten.
     
  • Selbstverständlich stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zu diesen Terminen auch persönlich zur Verfügung und können die Eigentümer- oder Mietergemeinschaft über wichtige Änderungen der Energiekosten, Messstellen oder sogar geplante, energetische Sanierungen aufklären.

THP-Energy verpflichtet sich, dem Vollmachtgeber gegenüber, vor jeder Änderung der Energie-lieferungsverträge über die geplante Änderung zu informieren. Der Vollmachtgeber muss diese Änderung bestätigen. Dies kann schriftlich auch auf digitalem Weg z.B. Mail, geschehen.

  • Mit der Maklervollmacht hat der Klient vollen Anspruch auf die beschriebenen Serviceleistungen für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung.
     
  • Laufzeit:
    Die Servicevereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen widerrufen bzw. gekündigt werden.
     
  • Kündigungsfrist - keine
    Weitere Kosten entstehen nach Widerruf / Kündigung nicht. Die bis dahin gezahlte Servicepauschale wird nicht zurückerstattet.

Der Widerruf / die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail an service@thpenergy.de erfolgen.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
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Termin oder schreiben Sie uns eine
E-Mail: kontakt[at]thpenergy.de

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